Sozialgericht München: Arbeitnehmer im Homeoffice sind beim Toiletten-Gang nicht versichert

Wer im Homeoffice auf die Toilette geht, ist im Fall eines Unfalls nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das hat das Sozialgericht München entschieden. Der Kläger war auf dem Rückweg vom heimischen WC gestürzt und wollte dies als Arbeitsunfall geltend machen.
 
Sozialgericht München, Urteil vom 04.07.2019, Az.: S 40 U 227/18
 
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