Unzureichender Wasserdruck in Küche rechtfertigt Mietminderung von 5 %

Ist der Wasserdruck in der Küche so gering, dass das Wasser nur tröpfchenweise aus dem Hahn austritt, kann dies nach Ansicht des Amtsgerichts Moers eine Mietminderung von 5 % rechtfertigen.
 
Amtsgericht Moers, Urteil vom 17.04.2019, Az.: 561 C 220/17
 
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