Sozialgericht Dortmund: Mit Festgehalt in Unternehmen eingebundene Lohnbuchhalterin ist sozialversicherungspflichtig

Die Tätigkeit einer gewerblich geführten Lohnbuchhalterin ist als sozialversicherungspflichtig einzustufen, wenn sie weisungsgebunden in die Arbeitsorganisation des Unternehmens eingegliedert ist und ein Festgehalt bezieht.
 
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 11.03.2019, Az.: S 34 BA 68/18 (rechtskräftig)
 
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