Oberlandesgericht Köln zur Haftung für Schäden durch Aufhalten eines wegrollenden Fahrzeugs

Wer sich in Sandalen einem bergab rollenden Pkw entgegenstellt und dabei gravierende Verletzungen erleidet, muss sich ein ganz erhebliches Eigenverschulden entgegenhalten lassen, denn die Aussichtslosigkeit des Aufhaltens eines Pkws mit bloßer Muskelkraft ist erkennbar. Zu einer vollständigen Aufhebung der Haftung muss dies jedoch nicht zwingend führen und ist im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden.
 
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 05.07.2019, Az.: 6 U 234/18
 
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