Spaziergang in der Mittagspause ist nicht unfallversichert
Arbeitnehmer sind gesetzlich unfallversichert, solange sie eine betriebsdienliche Tätigkeit verrichten. Spazierengehen in einer Arbeitspause stellt jedoch eine eigenwirtschaftliche Verrichtung dar. Verunglückt ein Versicherter hierbei, ist dies daher kein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung.
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 14.06.2019, Az.: L 9 U 208/17
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