Spaziergang in der Mittagspause ist nicht unfallversichert

Arbeitnehmer sind gesetzlich unfallversichert, solange sie eine betriebsdienliche Tätigkeit verrichten. Spazierengehen in einer Arbeitspause stellt jedoch eine eigen­wirtschaft­liche Verrichtung dar. Verunglückt ein Versicherter hierbei, ist dies daher kein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung.
 
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 14.06.2019, Az.: L 9 U 208/17
 
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