Patientin hat nach Fixierung ohne richterliche Genehmigung Anspruch auf Schmerzensgeld

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass das Land Hessen einer Patientin wegen ihrer Fixierung und Zwangsmedikationen in einer psychiatrischen Klinik ohne richterliche Genehmigung ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.000 Euro zahlen muss. Die Fixierung einer Patientin stelle nach Ansicht des Gerichts einen Eingriff in deren Grundrecht auf Freiheit der Person dar.
 
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 16.07.2019, Az.: 8 U 59/18
 
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