Arbeitsgericht Berlin bestätigt Kündigung eines Bundeswehr-Mitarbeiters wegen Verbindungen in die rechtsextreme Szene
Die außerordentliche Kündigung eines Hausmeisters bei der Bundeswehr mit Auslauffrist des Arbeitsverhältnisses ist rechtswirksam. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Arbeitsgerichts Berlin hervor. Nach den Feststellungen des Gerichts ist der Mitarbeiter einer rechtsextremen Kameradschaft zugehörig, hat sich an mehreren Veranstaltungen der rechten Szene beteiligt und in den sozialen Medien seine Zustimmung zu rechtsextremen Inhalten geäußert.
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 17.07.2019, Az.: 60 Ca 455/19
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