Bezeichnung der Mitarbeiterin einer Mitmieterin als “Fotze” rechtfertigt ohne vorherige Abmahnung fristlose Kündigung des Mieters

Bezeichnet ein Wohnungsmieter die Mitarbeiterin einer Mitmieterin ohne rechtfertigenden Anlass als “Fotze”, so kann ihm ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt werden. Durch die schwere Beleidigung stört der Mieter nach AUffassung des Amtsgerichts Neuruppin den Hausfrieden nachhaltig im Sinne von § 569 Abs. 2 BGB.
 
Amtsgericht Neuruppin, Urteil vom 16.04.2019, Az.: 43 C 61/18
 
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