Oberlandesgericht Köln: Waldbesitzer haftet nicht für Sturz eines Mountainbike-Fahrers über Holzstapel

Stürzt ein Mountainbike-Fahrer auf einem abschüssigen Waldweg, weil er eine quer über den Weg verlaufende Hangsicherung aus Holzstämmen übersehen hat, muss der Waldeigentümer (hier: die Kommune) nicht für den entstandenen Schaden aufkommen. Ein Waldeigentümer haftet grundsätzlich nicht für waldtypische Gefahren.
 
Oberlandesgericht Köln, Hinweisbeschluss vom 23.04.2019; Az.: 1 U 12/19
 
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