Zuverlässige nachträgliche Kontrolle von Messergebnissen nicht möglich: Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar S 350 unverwertbar
Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat der Verfassungsbeschwerde eines Kraftfahrers gegen seine Verurteilung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung stattgegeben und entschieden, dass die Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar S 350 unverwertbar ist.
Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Urteil vom 05.07.2019, Az.: Lv 7/17
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