Zuverlässige nachträgliche Kontrolle von Messergebnissen nicht möglich: Geschwindigkeits­messung mit Traffistar S 350 unverwertbar

Der Verfassungs­gerichts­hof des Saarlandes hat der Verfassungs­beschwerde eines Kraftfahrers gegen seine Verurteilung wegen einer Geschwindigkeits­über­schreitung stattgegeben und entschieden, dass die Geschwindigkeits­messung mit Traffistar S 350 unverwertbar ist.
 
Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Urteil vom 05.07.2019, Az.: Lv 7/17
 
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