Tragen eines Turbans aus religiösen Gründen befreit nicht von der Helmpflicht
Wer aus religiösen Gründen einen Turban trägt, ist nicht bereits deshalb von der Helmpflicht beim Motorradfahren zu befreien. Bei verbindlich empfundener Pflicht zum Tragen eines Turbans, muss nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts vom Betroffenen auf das Motorradfahren verzichtet werden.
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 04.07.2019, Az.: BVerwG 3 C 24.17
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