Baulärm durch Großbaustelle vor Hotel berechtigt zur Reisepreisminderung
Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Baulärm durch eine Großbaustelle unmittelbar vor dem gebuchten Hotel zu einer Reisepreisminderung von 50 % berechtigt. Bei einer fehlenden Information des Reiseveranstalters über die Großbaustelle, können Reisende weiter 10 % Minderung geltend machen. Zudem berechtigt teilweise verunreinigtes Leitungswasser zu einer weiteren Minderung von 5 %.
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.05.2019, Az.: 2-24 O 106/17
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