Schüler darf bei Fehlverhalten von Klassenfahrt ausgeschlossen werden

Lehrkräfte sind vor allem auf Klassenfahrten zur Ausübung der ihnen obliegenden Aufsichtspflicht auf Befolgen von Anweisungen durch Schüler angewiesen. Das Verwaltungsgericht Aachen hat deshalb entschieden, dass ein Schüler, der durch mehrfaches Fehlverhalten auffällt, von einer Klassenfahrt ausgeschlossen werden darf.
 
Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 01.07.2019, Az.: 9 L 752/19
 
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