Verbraucher kann im Internet bestellte Matratze auch nach Entfernung der Schutzfolie zurückgeben

Der Bundesgerichtshof hat entschied, dass eine bei einem Online-Händler gekaufte Matratze, die mit einer Schutzfolie versiegelt geliefert wird, keine Lieferung einer versiegelten Ware darstellt, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene zur Rückgabe ungeeignet ist, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wird. Dem Verbraucher steht daher auch dann ein Widerrufsrecht auch bei einem Online-Matratzenkauf zu, wenn die Schutzfolie entfernt wurde.
 
Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.07.2019, Az.: VIII ZR 194/16
 
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