Erhöhungen des Elterngeldes durch Gehalts­nach­zahlungen möglich

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Gehalts­nach­zahlungen bei der Bemessung des Elterngelds berücksichtigt werden können. Entscheidend sei das Einkommen des Berechtigten im Bemessungszeitraum.
 
Bundessozialgericht, Urteil vom 27.06.2019, Az.: B 10 EG 1/18 R
 
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