Erhöhungen des Elterngeldes durch Gehaltsnachzahlungen möglich
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Gehaltsnachzahlungen bei der Bemessung des Elterngelds berücksichtigt werden können. Entscheidend sei das Einkommen des Berechtigten im Bemessungszeitraum.
Bundessozialgericht, Urteil vom 27.06.2019, Az.: B 10 EG 1/18 R
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