Fahrzeug seit mehr als 24 Stunden in Garage geparkt: Kfz-Versicherung muss dennoch für Schaden am Haus durch in Brand geratenes Fahrzeug aufkommen

Gerät ein mehr als 24 Stunden in einer Privatgarage eines Hauses abgestelltes Fahrzeug in Brand – verursacht durch den Schaltkreis des Fahrzeugs – und beschädigt dadurch das Haus, ist dies nach Auffassung des Gerichtshofs der Europäischen Union unter den Begriff “Verwendung eines Fahrzeugs” im Sinne der Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haft­pflicht­versicherung zu verstehen.
 
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 20.06.2019, Az.: C-100/18
 
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