Ex-Partner muss nach Trennung von Lebensgefährtin geschenktes Geld für Hauskauf zurückzahlen

Geldgeschenke der Eltern des Partners, die zur Finanzierung einer Immobilie gedacht waren, müssen zur Hälfte zurückgezahlt werden, wenn die Beziehung nur kurze Zeit nach der Schenkung beendet wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor, der darauf verwies, dass eine Trennung bereits weniger als zwei Jahre nach der Schenkung den Wegfall der Geschäftsgrundlage der Schenkung zur Folge haben kann.
 
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.06.2019, Az.: X ZR 107/16
 
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