Arbeitgeber können das Tragen von Gelnägeln aus Hygienegründen untersagen
Angestellten Helferinnen und Helfern im sozialen Dienst eines Altenheims kann das Tragen von langen, künstlichen, lackierten Finger- oder Gelnägeln im Dienst aus Gründen der Hygiene untersagt werden.
Arbeitsgericht Aachen, Urteil vom 21.02.2019, Az.: 1 Ca 1909/18
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