Unterhaltsvorschuss für Kinder alleinerziehender Elternteile kann auch bei Schulbesuch im Ausland bestehen
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für Kinder alleinerziehender Elternteile auch für Zeiten eines über sechs Monate dauernden Gastschulaufenthaltes im Ausland bestehen kann. Die Voraussetzung für einen Unterhaltsvorschussanspruch entfällt damit nicht aufgrund des vorübergehenden Auslandsaufenthalts.
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.06.2019, Az.: OVG 6 B 8.18
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