Unterhaltsvorschuss für Kinder alleinerziehender Elternteile kann auch bei Schulbesuch im Ausland bestehen

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für Kinder alleinerziehender Elternteile auch für Zeiten eines über sechs Monate dauernden Gast­schul­aufenthaltes im Ausland bestehen kann. Die Voraussetzung für einen Unterhalts­vorschuss­anspruch entfällt damit nicht aufgrund des vorübergehenden Auslandsaufenthalts.
 
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.06.2019, Az.: OVG 6 B 8.18
 
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