VW haftet wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung auf Schadensersatz
Der Käufer eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs kann von der Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadensersatz in Form der Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich des erlangten Nutzungsvorteils gegen Rückgabe des Fahrzeugs verlangen.
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 12.06.2019, Az.: 5 U 1318/18
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