Permanente Videoüberwachung eines WG-Flurs berechtigt zur fristlosen Kündigung eines Unter­miet­verhältnisses

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die permanente Videoüberwachung eines WG-Flures, der unter anderem auch den Zugang zum Badezimmereingang umfasst, zu einer fristlosen Kündigung eines Unter­miet­verhältnisses berechtigt.

Amtsgericht München, Urteil vom 28.05.2019, Az.: 432 C 2881/19

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