Ermittlung ortübliche Vergleichsmiete
Im Eigentum des Wohnungsmieters stehende Einrichtungsgegenstände (zum Beispiel Spüle und stehender Herd) bleiben bei Ermittlung der ortsüblichen Miete außer Betracht. Auch ein Mietnachlass als Gegenleistung für Eigentumsübertragung ist ohne Bedeutung.
Amtsgericht Berlin-Lichtenberg, Urteil vom 06.02.2019, Az.: 15 C 270/18
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