Ermittlung ortübliche Vergleichsmiete

Im Eigentum des Wohnungsmieters stehende Einrichtungsgegenstände (zum Beispiel Spüle und stehender Herd) bleiben bei Ermittlung der ortsüblichen Miete außer Betracht. Auch ein Mietnachlass als Gegenleistung für Eigentums­über­tragung ist ohne Bedeutung.

Amtsgericht Berlin-Lichtenberg, Urteil vom 06.02.2019, Az.: 15 C 270/18

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