Oberlandesgericht Nürnberg: Ablenkung bei Tempo 200 ist grobe Fahrlässigkeit
Wer bei 200 Kilometern pro Stunde auf der Autobahn das Informationssystem des Wagens bedient, handelt grob fahrlässig. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden und den Autofahrer nach einem Unfall zur anteiligen Zahlung von Reparaturkosten verurteilt. Wie das Gericht mitteilte, hatte der Fahrer einen Luxuswagen angemietet. Er hatte zwar im Fall eines Schadens eine Haftungsbeschränkung ohne Selbstbeteiligung vereinbart, trotzdem muss der Mann nun zahlen.
Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 02.05.2019, Az.: 13 U 1296/17
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