Bundessozialgericht: Krankenkasse muss Kosten für Raucherentwöhnungs-Arznei nicht übernehmen
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben keinen Anspruch auf Versorgung mit Arzneimitteln zur Raucherentwöhnung. Das Behandlungsziel könne auch durch nicht medikamentöse Maßnahmen erreicht werden, entschied aktuell das Bundessozialgericht.
Bundessozialgericht, Urteil vom 28.05.2019, Az.: B 1 KR 25/18 R
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