Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilt Verkäufer von Skandal-Dieseln zu Lieferung typengleicher Nachfolgemodelle
Mehrere Käufer von Neufahrzeugen haben vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erreicht, dass die Verkäufer ihnen fabrikneue, typengleiche Nachfolgemodelle aus der aktuellen Serienproduktion gegen Rückgabe des gekauften Fahrzeuges liefern müssen.
Die Neufahrzeuge waren jeweils mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen. Die Käufer hatten sie schon jahrelang genutzt. Sie müssen nach den Urteilen des Oberlandesgerichts für die mit den gekauften Fahrzeugen zurückgelegten Kilometer keinen Nutzungsersatz leisten.Das Oberlandesgericht hat die Revisionen zum Bundesgerichtshof zugelassen.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteile vom 24.05.2019, Az.: 13 U 144/17, 13 U 167/17 und 13 U 16/18
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