Bundesgerichtshof mahnt sorgfältige Sachverhaltsaufklärung bei Härtefallklausel an
Der Bundesgerichtshof hat in zwei Entscheidungen seine Rechtsprechung zu der Frage präzisiert, wann ein Mieter nach einer ordentlichen Kündigung die Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen unzumutbarer Härte verlangen kann (§ 574 Abs. 1 und Abs. 2 BGB). Nach Ansicht des Gerichts ist bei einer angeführten Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Mieters durch erzwungenen Umzug regelmäßig von Amts wegen ein Sachverständigengutachten einzuholen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.05.2019, Az.: VIII ZR 180/18 und VIII ZR 167/17
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