Bundesgerichtshof mahnt sorgfältige Sach­verhalts­aufklärung bei Härtefallklausel an

Der Bundesgerichtshof hat in zwei Entscheidungen seine Rechtsprechung zu der Frage präzisiert, wann ein Mieter nach einer ordentlichen Kündigung die Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen unzumutbarer Härte verlangen kann (§ 574 Abs. 1 und Abs. 2 BGB). Nach Ansicht des Gerichts ist bei einer angeführten Verschlechterung des Gesundheits­zu­standes des Mieters durch erzwungenen Umzug regelmäßig von Amts wegen ein Sach­verständigen­gutachten einzuholen.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.05.2019, Az.: VIII ZR 180/18 und VIII ZR 167/17

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