Oberlandesgericht Frankfurt am Main: Nichteheliche Mutter behält Unterhaltsanspruch trotz neuer Partnerschaft
Eine nichteheliche Mutter verliert nicht ihren Unterhaltsanspruch gegen den Vater des Kindes, wenn sie mit einem neuen Partner eine feste Beziehung eingeht und mit diesem einen gemeinsamen Hausstand unterhält. Sie ist insoweit nicht einer ehelichen Mutter gleichzustellen, bei der eine neue Partnerschaft zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs führt, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden hat.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 03.05.2019, Az.: 2 UF 273/17
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