Garagenkosten mindern nicht Nutzungswert eines Firmenwagens
Das Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass die anteilig auf die Garage eines Arbeitnehmers entfallenden Grundstückskosten nicht den geldwerten Vorteil für die Überlassung eines Fahrzeugs durch den Arbeitgeber mindern. Nach Ansicht des Gerichts sei die Unterbringung des Fahrzeugs in einer Garage für die Inbetriebnahme des Wagens nicht notwendig.
Finanzgericht Münster, Urteil vom 14.03.2019, Az.: 10 K 2990/17 E
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