Bissverletzung durch den eigenen Hund während Ausübung der betrieblichen Tätigkeit kann nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden
Wird ein Unternehmer bei der Ausübung der betrieblichen Tätigkeit von seinem privaten, nicht zur Bewachung des Betriebsgeländes eingesetzten Hund gebissen, besteht kein Versicherungsschutz nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung.
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.03.2019, Az.: L 6 U 3979/18
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