Fahrdienst eines ambulanten Reha­bilitations­zentrums benötigt personen­beförderungs­rechtliche Genehmigung

Die Beförderung von Patienten von ihrer Wohnung zu einer ambulanten Reha­bilitations­ein­richtung und zurück durch deren eigenen Fahrdienst ist nach dem Personen­beförderungs­gesetz genehmigungs­pflichtig. Dies entschied das Bundes­verwaltungs­gericht.

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 08.05.2019, Az.: BVerwG 10 C 1.19

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