Fahrdienst eines ambulanten Rehabilitationszentrums benötigt personenbeförderungsrechtliche Genehmigung
Die Beförderung von Patienten von ihrer Wohnung zu einer ambulanten Rehabilitationseinrichtung und zurück durch deren eigenen Fahrdienst ist nach dem Personenbeförderungsgesetz genehmigungspflichtig. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 08.05.2019, Az.: BVerwG 10 C 1.19
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