Amtsgericht Frankfurt am Main: Kein Schadenersatz für zu spät am Gate auftauchende Flugpassagiere
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zwei Passagieren Schadenersatz verweigert, die zu einem Interkontinentalflug nach Vietnam sehr spät am Flugsteig erschienen waren. Das Gericht definierte in seinem zwischenzeitlich rechtskräftigen Urteil aber keine exakte Zeitspanne, die noch akzeptabel gewesen wäre. Im konkreten Fall war der Zugang zum Flugzeug 20 Minuten vor der geplanten Abflugzeit geschlossen worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.10.2018, Az.: 32 C 1560/18
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