Sozialgericht Dortmund verneint Arbeitsunfall eines Möbelverkäufers: Kein Tinnitus durch Lautsprecher-Durchsagen
Ein Möbelverkäufer, der nach Lautsprecher-Durchsagen im Möbelhaus über einen Tinnitus klagte, hat keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das Sozialgericht Dortmund entschieden. Denn selbst bei “lautem Einsprechen” sei auszuschließen, dass eine Lautsprecheranlage zu einem anhaltenden Hörschaden führe, so das Gericht.
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 29.03.2019, Az.: 7 U 1169/16
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