Bundesverfassungsgericht: Vollständiger Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat den vollständigen Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien für unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG erklärt. Der komplette Ausschluss sei unverhältnismäßig. Eine Stiefkindadoption müsse auch in stabilen nichtehelichen Lebensgemeinschaften zulässig sein. Der Gesetzgeber muss nun bis zum 31.03.2020 eine Neuregelung treffen.
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26.03.2019, Az.: 1 BvR 673/17
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