Verwaltungsgericht Stuttgart droht Zwangsgeld wegen unterlassener Anpassung des Luftreinhalteplans in Stuttgart an

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat dem Land Baden-Württemberg eine Frist bis zum 01.07.2019 gesetzt, um seinen gerichtlich festgestellten Verpflichtungen zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt Stuttgart nachzukommen und für den Fall der Fristversäumung ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro angedroht. Dem Vollstreckungsantrag war nach Ansicht des Gerichts zu entsprechen, weil das Land der Verpflichtung durch die seit dem 03.12.2018 gültige 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans nur unvollständig nachgekommen ist.

Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 26.04.2019, Az.: 17 K 1582/19

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