Landesarbeitsgericht Düsseldorf versagt Betriebsrat wegen unzulässiger Begünstigung Anspruch auf Vergütungsnachzahlung

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat die Klage eines freigestellten Betriebsratsvorsitzenden auf Vergütungsnachzahlung nach einer Entgeltrückstufung abgewiesen, da dieser unzulässig wegen seiner Betriebsratstätigkeit begünstigt worden sei. Die höhere Eingruppierung habe weder der betriebsüblichen noch der persönlichen Entwicklung des Betriebsratsvorsitzenden entsprochen, nachdem er sich in der vorangehenden Entgeltgruppe nicht bewährt habe. Das Landesarbeitsgericht hat die Revision zugelassen.

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.04.2019, Az.: 7 Sa 1065/18

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