Ostersonntag ist ein hoher Feiertag im Sinne des Manteltarifvertrags
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Oster- und Pfingstsonntag hohe Feiertage im Sinne von § 4 MTV sind und daher Arbeitnehmer, die an diesen Tagen arbeiten, Anspruch auf einen erhöhten Tarifzuschlag haben. Die Entscheidung betrifft zwar den Manteltarifvertrag für die Betriebe und Betriebsabteilungen der Brot- und Backwarenindustrie, die Betriebe der Großbäckereien und die Betriebe des Brot- und Backwarenvertriebs für das Land Nordrhein-Westfalen (MTV), ist aber auch für andere Bereiche von Bedeutung.
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 22.02.2019, Az.: 6 Sa 996/18
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