Wechsel der Hauptmieter hat keine Auswirkung auf bestehenden Untermietvertrag
Der Wechsel der Hauptmieter hat keine Auswirkungen auf einen bestehenden Untermietvertrag. Daher kann der neue Hauptmieter nicht die vom Untermieter beanspruchte Fläche, also die Räumung, verlangen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Landgericht Berlin, Urteil vom 03.12.2018, Az.: 37 O 123/18
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