Verbot der kurzzeitigen Vermietung von Eigentumswohnungen bedarf Zustimmung aller Wohnungseigentümer

Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen die kurzzeitige Vermietung von Eigentumswohnungen (z.B. an Feriengäste) auf der Grundlage einer sogenannten Öffnungsklausel durch Mehrheitsbeschluss verboten werden kann. Nach Ansicht des Gerichts darf die Zweckbestimmung einer Wohnung nicht mit einfachem Mehrheitsbeschluss geändert werden.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.04.2019, Az.: V ZR 112/18

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