Arbeitsunfall auch bei Cannabis-Konsum nicht ausgeschlossen
Das Sozialgericht Osnabrück hat entschieden, dass ein versicherter Wegeunfall nicht dadurch generell ausgeschlossen ist, dass der Versicherte Cannabis konsumiert hat. Nach Ansicht des Gerichts schließe verbotswidriges Handeln den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht grundsätzlich aus.
Sozialgericht Osnabrück, Urteil vom 07.02.2019, Az.: S 19 U 40/18
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