Auf Eigen­bedarfs­kündigung gestützte Räumungsklage bei Wegfall des Nutzungswunschs vor Ablauf der Kündigungsfrist rechts­miss­bräuch­lich

Auch wenn zum Zeitpunkt der Erklärung einer Eigen­bedarfs­kündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ein berechtigter Nutzungswunsch vorlag, ist die Weiterverfolgung des Räumungsanspruchs gegen den Wohnungsmieter rechts­miss­bräuch­lich, wenn der Nutzungswunsch noch vor Ablauf der Kündigungsfrist wegfällt. Im entschiedenen Fall war der Umzug des Vermieters in die eigene Wohnung aufgrund eines Arbeitsunfalls auf absehbare Zeit nicht möglich.

Landgericht Berlin, Urteil vom 29.01.2019, Az.: 67 S 9/18

Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache