Auf Eigenbedarfskündigung gestützte Räumungsklage bei Wegfall des Nutzungswunschs vor Ablauf der Kündigungsfrist rechtsmissbräuchlich
Auch wenn zum Zeitpunkt der Erklärung einer Eigenbedarfskündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ein berechtigter Nutzungswunsch vorlag, ist die Weiterverfolgung des Räumungsanspruchs gegen den Wohnungsmieter rechtsmissbräuchlich, wenn der Nutzungswunsch noch vor Ablauf der Kündigungsfrist wegfällt. Im entschiedenen Fall war der Umzug des Vermieters in die eigene Wohnung aufgrund eines Arbeitsunfalls auf absehbare Zeit nicht möglich.
Landgericht Berlin, Urteil vom 29.01.2019, Az.: 67 S 9/18
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