Hausratversicherung zahlt nicht bei Diebstahl aus elektronisch „geknacktem” Auto

Die Hausratversicherung muss bei fehlenden Aufbruchspuren nicht für die aus einem Auto entwendeten Gegenstände aufkommen, selbst wenn es möglich erscheint, dass Diebe den Verriegelungsmechanismus elektronisch manipuliert haben könnten.

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.02.2019, Az.: 32 C 2803/18 (27)

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