Verwaltungsgerichtshof Kassel: Skandal-Diesel darf nach abgelehntem Software-Update stillgelegt werden

Erfolgt bei Diesel-Fahrzeugen mit unzulässiger Abschaltvorrichtung eine Rückrufaktion zur Beseitigung des Mangels mittels Software-Update, ist der Eigentümer beziehungsweise Halter dazu verpflichtet, daran teilzunehmen. Unterlässt er dies, kann das Fahrzeug stillgelegt werden.

Hessischer Verwaltungsgerichtshof Kassel, Beschluss vom 20.03.2019, Az.: 2 B 261/19, rechtskräftig

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