Ein Quadfahrer hat bei Sturz nach Fahrt mit unangepasster Geschwindigkeit auf Wirtschaftsweg keinen Anspruch auf Schadensersatz

Wer mit seinem Quad auf einem befestigten Wirtschaftsweg mit unangepasster Geschwindigkeit und ungebremst in einen dort liegenden großen Schotterhaufen fährt, kann keinen Schadensersatz vom Eigentümer des Weges verlangen. Dies entschied das Oberlandesgericht Braunschweig und wies damit die entsprechende Klage eines Quadfahrers endgültig ab.

Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 27.02.2019, Az.: 9 U 48/18

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