Oberlandesgericht Stuttgart weist Musterfeststellungsklage gegen Mercedes Benz Bank als unzulässig ab

Die Klage der Schutzgemeinschaft für Bankkunden im Musterfeststellungsverfahren um den Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen bei der Mercedes Benz Bank bleibt erfolglos. Der Sechste Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat diese am 20.03.2019 als unzulässig abgewiesen. Das Gericht hat allerdings die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 20.03.2019, Az.: 6 MK 1/18

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