Bundesarbeitsgericht: Urlaubsanspruch darf in Elternzeit gekürzt werden
Der gesetzliche Urlaubsanspruch nach §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG besteht auch für den Zeitraum der Elternzeit, er kann jedoch vom Arbeitgeber nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG gekürzt werden. Dies geht aus einem Urteil des Bundesarbeitgerichts hervor. Die Regelung in § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG stehe nach Ansicht des Gerichts im Einklang mit dem Unionsrecht.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.03.2019, Az.: 9 AZR 362/18
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