Bundesarbeitsgericht: Kein gesetzlicher Urlaubsanspruch bei durchgehend unbezahltem Sonderurlaub

Nimmt ein Arbeitnehmer für ein Kalenderjahr durchgehend unbezahlten Sonderurlaub, dann steht ihm mangels einer Arbeitspflicht kein Anspruch auf Erholungsurlaub zu. Das hat das Bundesarbeitsgericht aktuell in Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.03.2019, Az.: 9 AZR 315/17

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