Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg wegen fehlender Veröffentlichung der Begründung unwirksam
Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass die baden-württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung formell unwirksam ist, da es an einer notwendigen Veröffentlichung der Begründung fehlt.
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 13.03.2019, Az.: 13 S 181/18
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