Betriebsrat auch über Arbeitsunfälle von Fremdpersonal zu informieren
Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber verlangen, über Arbeitsunfälle unterrichtet zu werden, die Beschäftigte eines anderen Unternehmens im Zusammenhang mit der Nutzung der betrieblichen Infrastruktur des Arbeitgebers erleiden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht am 12.03.2019 entschieden. Der Betriebsrat könne dadurch arbeitsschutzrelevante Erkenntnisse für die betriebszugehörigen Arbeitnehmer erlangen, so die Begründung des Gerichts.
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 12.03.2019, Az.: 1 ABR 48/17
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