Überzahlte Rente von Bank trotz Konto-Auflösung nach Tod des Versicherten zurückzuüberweisen

Der Anspruch eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung gegen eine Bank auf Rücküberweisung von Renten, die nach dem Tod eines Versicherten überzahlt wurden, erlischt nicht durch die Auflösung des Kontos des Rentenempfängers. Dies hat der Große Senat des Bundessozialgerichts entschieden.

Bundessozialgericht, Entscheidung vom am 20.02.2019, Az.: GS 1/18

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