Oberlandesgericht Karlsruhe zu Abgasskandal: Fahrzeugkäufer kann von VW wohl Schadenersatz aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verlangen
Nach vorläufiger Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe kann ein vom VW-Abgasskandal betroffener Fahrzeugkäufer von der Volkswagen AG als Herstellerin des Fahrzeuges wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz in Form der Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs verlangen.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Hinweisbeschluss vom 05.03.2019, Az.: 13 U 142/18
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